KiDig kann Pausen automatisch erkennen und einen gesetzlichen Pausenabzug anwenden, wenn die tatsächlich genommenen Pausen nicht ausreichen. Die Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Paragraph 4.

Gesetzliche Pausenregelung (ArbZG 4)

Arbeitszeit Mindestpause
Mehr als 6 Stunden 30 Minuten
Mehr als 9 Stunden 45 Minuten

Diese Schwellenwerte und Pausendaürn sind in KiDig konfigurierbar, um abweichende tarifliche Regelungen abzubilden.

Wie erkennt KiDig Pausen?

Eine Pause wird anhand von Luecken zwischen Zeitintervallen erkannt. Wenn Sie z.B. ein Intervall von 07:00-12:00 und ein weiteres von 12:30-16:00 eintragen, erkennt KiDig die 30 Minuten dazwischen als Pause.

Damit eine Luecke als Pause zählt, muss sie die Mindestpausenlänge erreichen. Kurze Unterbrechungen unterhalb dieser Schwelle werden nicht als Pause gewertet.

Wann greift der erzwungene Pausenabzug?

KiDig vergleicht die erkannten Pausen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit:

  1. Die Arbeitszeit wird intervallweise aufsummiert
  2. Beim Überschreiten der ersten Schwelle (Standard: 6 Stunden) wird geprüft, ob mindestens 30 Minuten Pause genommen wurden
  3. Beim Überschreiten der zweiten Schwelle (Standard: 9 Stunden) wird auf 45 Minuten geprüft
  4. Reichen die tatsächlichen Pausen nicht aus, wird die Differenz als erzwungener Pausenabzug von der Ist-Zeit abgezogen

Beispiel: Sie arbeiten von 07:00 bis 15:30 ohne Pause (8,5 Stunden). KiDig zieht automatisch 30 Minuten ab. Ihre angerechnete Ist-Zeit beträgt 8 Stunden.

Konfiguration

Navigieren Sie zu Allgemeine Einstellungen (Tarifeinstellungen) und passen Sie folgende Werte an:

Anzeige im System

Hinweis

Wenn der Pausenabzug deaktiviert ist, wird jede Luecke zwischen Intervallen als Pause erfasst, unabhängig von der Länge. Es findet dann kein erzwungener Abzug statt.