KiDig erkennt gesetzliche Feiertage automatisch basierend auf dem Bundesland Ihrer Einrichtung. An Feiertagen müssen Mitarbeitende keine Arbeitszeit erfassen und keinen Urlaub nehmen.

Automatische Feiertagserkennung

Bei der Einrichtung Ihrer Einrichtung in KiDig geben Sie das Bundesland an. Auf dieser Basis werden alle gesetzlichen Feiertage automatisch erkannt, darunter:

Die erkannten Feiertage werden unter Einrichtungseinstellungen > Gesetzliche Feiertage aufgelistet.

Auswirkung auf die Zeiterfassung

Der 24. und 31. Dezember

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Gemäss TVöD 6 Abs. 3 sind Mitarbeitende an diesen Tagen jedoch unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt, soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

In KiDig können Sie für diese Tage eine Tarifliche Sonderregelung treffen:

  1. Öffnen Sie die Allgemeinen Einstellungen (Tarifeinstellungen)
  2. Unter Regelungen zum 24. und 31. Dezember finden Sie:
    • Dez. 24 frei: Wenn aktiviert, wird der 24.12. als arbeitsfreier Tag behandelt
    • Dez. 31 frei: Wenn aktiviert, wird der 31.12. als arbeitsfreier Tag behandelt
  3. Speichern Sie die Einstellung

Wenn als frei markiert:

Wenn nicht als frei markiert, gelten der 24. und 31. Dezember als normale Arbeitstage. Für Arbeit an diesen Tagen (ab 06:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 35% berechnet, sofern Zeitzuschläge aktiviert sind.

Zusätzliche Feiertage

Für besondere Anlässe (z.B. Jubiläen, regionale Feiertage) können Sie unter Jahreseinstellungen > Zusätzliche Feiertage weitere Feiertage manuell hinzufügen. Diese werden wie gesetzliche Feiertage behandelt.