KiDig erkennt gesetzliche Feiertage automatisch basierend auf dem Bundesland Ihrer Einrichtung. An Feiertagen müssen Mitarbeitende keine Arbeitszeit erfassen und keinen Urlaub nehmen.
Automatische Feiertagserkennung
Bei der Einrichtung Ihrer Einrichtung in KiDig geben Sie das Bundesland an. Auf dieser Basis werden alle gesetzlichen Feiertage automatisch erkannt, darunter:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag, Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Weihnachtsfeiertage (25./26. Dezember)
- Bundeslandspezifische Feiertage: Heilige Drei Könige (BW, BY, ST), Fronleichnam (BW, BY, HE, NW, RP, SL), Reformationstag (BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH), Allerheiligen (BW, BY, NW, RP, SL), und weitere
Die erkannten Feiertage werden unter Einrichtungseinstellungen > Gesetzliche Feiertage aufgelistet.
Auswirkung auf die Zeiterfassung
- Soll-Zeit: An Feiertagen wird die reguläre Soll-Zeit gutgeschrieben. Es entsteht kein Negativ-Saldo.
- Ist-Zeit (Durchschnittliche Tagesarbeitszeit): Eingetragene Zeitintervalle werden an Feiertagen ignoriert. Die Soll-Zeit wird automatisch als Ist-Zeit angerechnet.
- Ist-Zeit (Rahmendienstplan): Eingetragene Zeitintervalle werden normal berechnet. Feiertagszuschläge werden jedoch nicht berechnet (nur Nachtzuschläge).
- Kein Urlaubsabzug: Feiertage werden nicht vom Urlaubskontingent abgezogen.
Der 24. und 31. Dezember
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Gemäss TVöD 6 Abs. 3 sind Mitarbeitende an diesen Tagen jedoch unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt, soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen.
In KiDig können Sie für diese Tage eine Tarifliche Sonderregelung treffen:
- Öffnen Sie die Allgemeinen Einstellungen (Tarifeinstellungen)
- Unter Regelungen zum 24. und 31. Dezember finden Sie:
- Dez. 24 frei: Wenn aktiviert, wird der 24.12. als arbeitsfreier Tag behandelt
- Dez. 31 frei: Wenn aktiviert, wird der 31.12. als arbeitsfreier Tag behandelt
- Speichern Sie die Einstellung
Wenn als frei markiert:
- Bei durchschnittlicher Arbeitszeit: Die Soll-Zeit wird als Ist-Zeit gutgeschrieben (wie ein Feiertag)
- Beim Rahmendienstplan: Eingetragene Zeiten werden normal berechnet, aber ohne Zeitzuschläge
Wenn nicht als frei markiert, gelten der 24. und 31. Dezember als normale Arbeitstage. Für Arbeit an diesen Tagen (ab 06:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 35% berechnet, sofern Zeitzuschläge aktiviert sind.
Zusätzliche Feiertage
Für besondere Anlässe (z.B. Jubiläen, regionale Feiertage) können Sie unter Jahreseinstellungen > Zusätzliche Feiertage weitere Feiertage manuell hinzufügen. Diese werden wie gesetzliche Feiertage behandelt.